Mitgliedschaft

Mitgliedschaft - Das Bild zeigt eine Gruppe von jungen Menschen

Menschen bilden eine Gemeinschaft, in der Schwächeren geholfen wird und sich die Mitglieder gegenseitig unterstützen. Diese Grundidee begleitet die Arbeiterwohlfahrt schon seit ihrer Gründung im Jahr 1919. Auch heute ist dieser Gedanke noch aktuell und wird von uns, der AWO in Bayern, mithilfe ihrer Mitglieder und Mitarbeiter_innen gelebt. Werden auch Sie Teil dieser herzlichen Gemeinschaft und tragen Sie dazu bei, dass die AWO ihre Arbeit fortführen kann!
Gute Gründe sprechen für eine Mitgliedschaft bei uns:

  • In der AWO ist jeder Mensch herzlich willkommen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder gesellschaftlichem Status.
  • Menschen aller Altersgruppen werden von unseren Fachkräften ihren Bedürfnissen entsprechend betreut.
  • Unsere Einrichtungen und Dienstleistungen unterliegen einem hohen Qualitätsstandard. Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und fachlich weitergebildet.
  • Hilfe zur Selbsthilfe ist oftmals die wertvollste Unterstützung. Wir zeigen Lösungen auf, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen und helfen tatkräftig dabei.
  • Als AWO-Mitglied haben Sie die Chance, sich innerhalb der Vereinsstruktur in bestimmten Positionen zu engagieren. In Fachausschüssen sind Ihr Wissen und Ihre Meinung gefragt.
  • Wir bieten nicht nur praktische Hilfe, sondern sind auch in der Politik aktiv, um sozial Benachteiligten eine Stimme zu geben.
  • Somit setzen wir uns auch in Politik und Wirtschaft für eine gerechtere Gesellschaft ein.

Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement tragen zu einer besseren sozialen Gesellschaft bei!

So einfach werden Sie Mitglied

  1. Um Mitglied der AWO in Bayern zu werden, müssen Sie nur den Mitgliedsantrag ausfüllen und absenden.
  2. Per Post erhalten Sie einige Tage später eine Eingangsbestätigung des Antrags, mit dem Hinweis, an welchen AWO Kreisverband Ihr Antrag weiter geleitet wurde.
  3. Anschließend meldet sich Ihr zuständiger Ortsverein und informiert ggf. über Aktivitäten.

Ihre Daten sind sicher: Diese Website setzt gängige Sicherheitsverfahren bei der Übermittlung von Daten ein. Ihre Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt, sodass nur wir die Inhalte auslesen können. Das erkennen Sie am „https“ in der Adresszeile.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne unter nebenstehender Telefonnummer.

Ihre Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Generell können Sie unter drei Möglichkeiten wählen: Die Einzelmitgliedschaft, die Familienmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft.

Einzelmitgliedschaft:

Als Einzelmitglied sind Sie persönlich angemeldet und können Ihren monatlichen Beitrag ab € 2,50 auswählen.

Familienmitgliedschaft:

Bei der Familienmitgliedschaft können Eltern und minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben, gleichzeitig Mitglieder werden. Der monatliche Beitrag beginnt hier ab € 4,00 für die ganze Familie.

Fördermitgliedschaft:

Bei der Fördermitgliedschaft können Sie die Arbeit der AWO mit einem monatlichen Betrag unterstützen, ohne sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Firmen, Vereine oder andere Gruppen. Sie möchten Fördermitglied werden? Dann kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail oder Telefon.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet Familienmitgliedschaft?

Die Familienmitgliedschaft kann von einem_r Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beide Erziehungsberechtigten können das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht in der AWO ausüben. Minderjährige Kinder sind dabei vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sobald minderjährige Kinder die Volljährigkeit erreichen, müssen sie eine eigene und beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft bei der AWO oder dem Jugendwerk der AWO abschließen. Ansonsten endet ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres. Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €.
Jede Familie erhält zum Nachweis ein Mitgliedsbuch.

Wo werde ich Mitglied?

Sinnvoll ist es in dem Ihnen am nächsten gelegenen AWO Ortsverein Mitglied zu werden, da das Engagement im Verein wie zum Beispiel Mitgliedertreffen, Ausübung eines Ehrenamts, etc. so am besten vereinbar sind. Geben Sie in Ihrem Antrag nichts gesondert an, werden Sie automatisch Mitglied im nahe gelegensten Verein. Sie können jedoch auch einen Wunschverein angeben.

Wie lange läuft die Mitgliedschaft und welche Kündigungsfrist gibt es?

Eine Mitgliedschaft hat keine Mindestlaufzeit und kann in der Regel monatlich zum Jahresende gekündigt werden. Hierzu senden Sie bitte eine schriftliche Kündigung an den AWO Verein, bei dem Sie Mitglied sind.

Kann man vom Mitgliedsbeitrag freigestellt werden?

Senioren_innen in Pflegeheimen der AWO können beitragsfrei gestellt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre Mitglied der AWO sind. Fragen Sie hierzu Ihren Ortsverein.
Jugendwerkler_innen, die im Jugendwerk einen Beitrag bezahlen, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag in der AWO. Bitte geben Sie dies in Ihrem Mitgliedsantrag an.

Wann wird der Betrag abgebucht?

Sie können wählen zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Abbuchung. Ihr SEPA-Mandat wird zum nächstmöglichen Termin ausgeführt.

Wer bucht vom Konto ab?

Den Mitgliedsbeitrag bucht der AWO Bundesverband in Berlin ab. Im Verwendungszweck findet sich ein Hinweis auf den Mitgliedsbeitrag und den Abrechnungszeitraum.

Was passiert, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht von meinem Konto eingezogen werden kann?

Sollten eine Abbuchung fehlschlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Erst nach Klärung der Gründe, ziehen wir zum nächsten Abbuchungszeitpunkt den noch ausstehenden Betrag mit ein.

Warum ist nur Lastschrift möglich?

Die Abbuchung der Beiträge übernimmt zentral der AWO Bundesverband. Er ist auch für die Verteilung der Beiträge an die jeweiligen Bezirks, - Kreis- und Ortsverbände zuständig. Aus organisatorischen Gründen ist daher die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausschließlich per Lastschrift möglich.

Wofür werden meine Daten verwendet?

Ihre Daten sind sicher. Sie werden ausschließlich für die Beantragung der Mitgliedschaft bei der AWO Bayern und AWO intern verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhsalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.