Eklatanter Mangel an Schutzausrüstung gefährdet Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen

„Es ist schlicht und ergreifend zurzeit unmöglich, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium erlassenen Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime, stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulante Pflegedienste umzusetzen, weil es unseren Einrichtungen nach wie vor an der dafür zwingend erforderlichen Grundvoraussetzung mangelt: an der Schutzausrüstung für unsere Fachkräfte. Dazu zählen Atemschutzmasken ebenso wie Schutzkittel und -Brillen“, erklärt Andreas Czerny, Geschäftsführer des Landesverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Ohne diese Ausrüstung in ausreichender Anzahl könne nicht die Rede von flächendeckendem Infektionsschutz sein, weder für die betreuten Personen noch für das betreuende Fachpersonal. Czerny: „Das ist erschreckend, aber aktuell die Realität in betroffenen Einrichtungen und dies zu leugnen, wäre Schönfärberei.“

Die Arbeiterwohlfahrt in Bayern fordert das Bayerische Gesundheitsministerium auf, den Ernst der Lage zu erkennen und endlich die oben genannten Dienste mit der seit Wochen geforderten, erforderlichen Schutzausrüstung auszustatten. Der Verband selber bemüht sich zurzeit auf dem leergefegten Markt 100.000 Atemschutzmasken für seine Einrichtungen und Dienste zu beschaffen.

Im Anhang finden Sie als Hintergrundinformationen:

  1. „SARS-CoV-2 Infektionsschutz – Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime sowie den ambulanten Pflegedienst anlässlich des Auftretens von COVID-19 -Infektionen in Deutschland“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums

  2. Anmerkungen zu 1. von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, deren Mitglied die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist