„Das PsychKHG muss vom Maßregelvollzugsgesetz getrennt werden“

AWO-Landesgeschäftsführer Wolfgang Schindele fordert anlässlich der morgigen Expertenanhörung Nachbesserungen am Gesetzesentwurf

„Hilfe statt Gefahrenabwehr“ sollte der bestimmende Tenor des geplanten Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes sein. Hierzu gehört nicht nur die Unterbringungsdatei, die dringend zu anonymisieren ist, sondern ebenso die Trennung des Gesetzes vom Maßregelvollzugsgesetz. Der Gesetzentwurf hat aktuell noch „hohen Nachbesserungsbedarf“, sagt Wolfgang Schindele, Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich der morgigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Landtags.

Seit Jahren fordert die bayerische Arbeiterwohlfahrt von der Politik ein PsychKHG. Am „Runden Tisch PsychKHG“ ist gemeinsam mit weiteren Expert*innen an den Grundlagen eines solchen Gesetzes gearbeitet worden. Hier wurde der Fokus deutlich auf Hilfe und Schutz für Betroffene gelegt und gegen Stigmatisierung. Umso bedauerlicher ist laut Schindele, dass diese Ergebnisse kaum Eingang in den Entwurf gefunden haben. Auch die vielen Kritikpunkte von Seiten der Kliniken, Ärzte und nicht zu Letzt des Vereins der Psychiatrie-Erfahrenen in den letzten Wochen sollten dringend von der Staatsregierung berücksichtigt werden „um die Weichen in die richtige Richtung umzustellen und von einem Gesetz zur Gefahrenabwehr zu einem Hilfe-Gesetz zu kommen“. Dafür ist es nicht ausreichend, wie von Ministerpräsident Markus Söder und Sozialministerin Kerstin Schreyer angekündigt, lediglich eine Änderung in der stark kritisierten Unterbringungsdatei vorzunehmen.

Schindele, der auch Geschäftsführer der AWOLYSIS ist, fordert die Politik auf, die Sprache im Entwurf dahingehend zu überarbeiten, dass eine respektvolle Haltung, Rechtssicherheit, Transparenz und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit psychischer Erkrankung zum Ausdruck kommt. Auch die vorgesehene Beleihung von Einrichtungen des stationären Wohnens für Menschen mit psychischer Erkrankung wird von der AWO abgelehnt. Anstatt über die adäquate Versorgung dieser Personengruppe innerhalb der Kliniken zu sprechen, will die Staatsregierung Möglichkeiten einer langfristigen Verwahrung in Einrichtungen schaffen, die darauf weder räumlich noch personell ausgerichtet sind.

Einen Lichtblick gibt es immerhin: Der von der AWO seit langem geforderte Krisendienst ist im geplanten Gesetz vorgesehen. Dass darauf verzichtet wurde, bei entsprechenden Kriseneinsätzen der Polizei eine höhere Verbindlichkeit für die Hinzuziehung festzuschreiben, sollte nachgebessert werden.

Schindele: „Grundsätzlich muss die Politik endlich beginnen, beim Thema Inklusion auch an Menschen mit psychischer Erkrankung zu denken. Mit dem  Gesetzesentwurf werden jedoch weitere Barrieren aufgebaut anstatt sie abzubauen.“