AWO-Landesvorsitzende Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zum MBE/JMD-Aktionstag: „Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Beratung für Migrant*innen“

Welcher Aufenthaltstitel steht mir zu? Wo kann ich meine Zeugnisse anerkennen lassen? Wie finde ich Arbeit? Bei Fragen wie diesen stehen Fachkräfte in den AWO-Migrationsdiensten Einwanderer*innen fachkundig und kostenlos zur Seite – seit fast 60 Jahren: Am 2. Juni 1962 hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die erste Fachkraft eingestellt, längst ist der Verband im gesamten Bundesgebiet mit einschlägigen Anlaufstellen aktiv, auch in Bayern.

„Trotz dieser langen Zeit gehören die Migrationsdienste nicht zu den Regelangeboten, sondern müssen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden, weil die staatliche Förderung eine freiwillige ist, die jederzeit reduziert oder gestrichen werden kann. Ohne die hohen und stetig steigenden Eigenmittel, die die Träger einbringen, gebe es diese Anlaufstellen ohnehin nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen mit Migrationshintergrund im Einwanderungsland Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Beratung haben. Wir fordern, diesen endlich zu gewähren und die Migrationsdienste kostendeckend zu fördern und flächendeckend auszubauen. Wie soll Integration im Alltag ordentlich funktionieren, wie kann man Werte und Themen vermitteln, wenn man die Beratung stiefmütterlich behandelt?“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der AWO in Bayern, anlässlich des bundesweit stattfindenden Aktionstags der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) – der beiden Hauptprogramme – am 30. Juni.

Die langfristige Planungssicherheit für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund hat jüngst auch die Bundeskonferenz der AWO beschäftigt. Das höchste Gremium des Verbands hat einen Antrag, der unter anderem vom Landesverband Bayern unterstützt wurde und der an die Bundesregierung gerichtet ist, angenommen. Darin heißt es unter anderem: „Die nachhaltige Integration von Zuwanderer*innen ist eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe. Die Haupt- und Ehrenamtlichen begleiten ihre Klient*innen in prekären Notlagen, beispielsweise im Fall drohender Abschiebungen oder dem Prozess des Familiennachzugs.“