AWO-Landesvorsitzende Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zum Internationalen Tag gegen Rassismus am heutigen Montag: „Für den Schutz von Menschen sind Pässe, Hautfarbe, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung nicht entscheidend“

Geflüchtete Minderjährige, allein reisende Frauen und LSBTIQ* besonders zu schützen.

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ So steht es in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „Und so muss es grundsätzlich sein. Jeder verfolgte und bedrohte Mensch sollte sich des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft gewiss sein können, seine individuellen Fluchtgründe müssen respektiert und anerkannt werden – kurzum, das Recht auf Asyl hat in jeder Situation unteilbar zu sein“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus am heutigen Montag.

Vor diesem Hintergrund sei die seit Beginn des Ukraine-Kriegs permanent kritisierte Diskriminierung von Geflüchteten, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, inakzeptabel und müsse sofort beendet werden. Die AWO-Doppelspitze: „Für den Schutz von Menschen dürfen ihre Pässe ebenso wenig entscheidend sein wie ihre Hautfarbe, ihre Religion, ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung. Dafür sind das Wohl und die Belange von Minderjährigen, allein reisenden Frauen und LSBTIQ* besonders zu achten und zu schützen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für die aktuelle Situation, sondern grundsätzlich und in jedem einzelnen Fall. Das Recht auf Asyl ist und bleibt ein individuelles.“