AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zum Internationalen Frauentag: „Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Beratung für Opfer von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt“

Arbeiterwohlfahrt fordert niedrigschwelligen Zugang unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand und Behinderungsgrad.

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt. Jedem Menschen in Deutschland muss jederzeit ein niedrigschwelliger Zugang zum Hilfesystem, dazu zählen Frauenhäuser, Notrufe und Fachberatungsstellen, kostenlos zur Verfügung stehen. Dieser muss unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad gelten – überall in Deutschland. Wir erwarten, dass sich das Land Bayern dafür im Bundesrat einsetzt“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Die Doppelspitze nimmt den Internationalen Frauentag zum Anlass, um auf das in unserer Gesellschaft weit verbreitete Phänomen Gewalt aufmerksam zu machen. Nach wie vor sind insbesondere Frauen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen: Täglich registriert die Polizei einen Tötungsversuch an einer Frau, fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihre*n Partner*in laut Sonderauswertung des Bundeskriminalamtes; in 2021 endete für 113 Frauen die Partnerschaftsgewalt tödlich. Bayernweit kontaktierten laut Selbstauskunft der Beratungsstellen in 2020 9.922 Ratsuchende die Fachberatungsstellen/Notrufe, darunter 6.144 Frauen und 573 Kinder. In den staatlich geförderten Frauenhäusern Bayerns suchten in 2021 1.342 Frauen und 1.634 Kinder Schutz. Bei den Zahlen handelt es sich um den jeweils aktuellen Stand. Insgesamt ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Die AWO-Doppelspitze: „Wir brauchen den Rechtsanspruch umgehend und flächendeckend. Gerade im ländlichen Raum gibt es nicht genügend professionelle Hilfsangebote. Dazu zählen auch die Fachstellen für Täter*innenarbeit.“