AWO-Chef Beyer: „Kindergrundsicherung befreit vom Stigma des Hartz IV-Bezugs“

Landesvorsitzender fordert gleiche Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendliche anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai

Armut prägt ein Leben lang. Jungen und Mädchen, deren Familien arm sind, haben nicht dieselben Startchancen ins Leben. Sie sind häufiger krank, trauen sich weniger zu und leiden häufig psychisch unter den Entbehrungen. So geht es jedem siebten Kind in Deutschland; im reichen Bayern sind über 140.000 Kinder und Jugendliche von den Regelsätzen des SGB II abhängig.

„Dieser Zustand muss sich schleunigst ändern. Damit das gelingt, brauchen wir eine Kindergrundsicherung“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai. Demnach würden jedem Kind beziehungsweise Jugendlichen 564 Euro pro Monat zustehen. Davon decken 384 Euro das vom Bundesverfassungsgericht definierte sächliche Existenzminimum. So lange Bildung, Betreuung und Erziehung nicht tatsächlich kostenfrei sind, werden weitere 180 Euro gezahlt um beispielsweise den Kita-Platz zu bezahlen.

Beyer: „Mit der Grundsicherung kann der Grundbedarf Heranwachsender gedeckt werden. Vor allem können Kinder dem Stigma des Bezugs von Hartz IV-Leistungen entkommen. Deshalb ist sie mehr als eine finanzielle Zuwendung: Sie sichert die Teilhabechancen, die der Staat seinen jüngsten Bürgern schuldig ist.“ Außerdem habe die Kindergrundsicherung einen entbürokratisierenden Effekt: „In ihr geht das oft kritisierte Wirrwarr von Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Hartz IV und anderen Familienhilfen auf. Indem eine Besteuerung mit dem Haushaltseinkommen erfolgt, endet die Besserstellung gerade hoher Einkommen mittels Kinderfreibeträgen.“