„Rechtsstaat darf nicht in Chaos und Lebensgefahr abschieben“

AWO-Chef Beyer kritisiert erste Sammelabschiebung nach Aufhebung der Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und sogenannte hartnäckige Identitätsverweigerer aus Bayern nach Afghanistan.

Anlässlich der heute von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bestätigten Sammelabschiebung von insgesamt 69 Menschen vom Münchner Flughafen nach Kabul erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern: „Ein Rechtsstaat darf nicht in Chaos und Lebensgefahr abschieben.“ Es handelt sich um die erste Abschiebung ins Land am Hindukusch, nachdem die Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und sogenannte hartnäckige Identitätsverweigerer aufgehoben wurde.

Die Sicherheitslage in Afghanistan sei nach wie vor prekär, was unter anderem aus einem Bericht der Bundesregierung vom März 2018 hervorgeht. Trotz dieses Wissens afghanischen Bürger*innen Schutz zu verweigern, ist laut Beyer „einer Demokratie wie der deutschen unwürdig. Die Arbeiterwohlfahrt hält an ihrer Forderung nach einem Abschiebestopp nach Afghanistan fest und fordert sowohl die bayerische Staatsregierung als auch die Bundesregierung auf, jenseits wahltaktischer Manöver ihren Kurs in der Asylpolitik zu korrigieren“.