„Menschen mit Migrationshintergrund steht ein Rechtsanspruch auf Beratung zu“

AWO-Chef Thomas Beyer fordert anlässlich des am 23. September bundesweit stattfindenden Aktionstags der Migrationsberatung diese als staatliche Aufgabe wahrzunehmen

Deutschland ist ein Einwanderungsland, das von der Vielfalt seiner Bevölkerung bereichert wird. Allerdings unterstützt die Politik die Menschen, die von allen fünf Kontinenten der Erde zuziehen, nicht genügend bei Ankommen und Teilhabe durch flächendeckende Beratungsangebote, denn: „Integrationsberatung sollte eine staatliche Aufgabe sein. Stattdessen wird sie als freiwillige, finanziell unzureichend ausgestattete Leistung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eingestuft. Diese müssen Eigenmittel in erklecklicher Höhe aufbringen, um das Angebot erst zu ermöglichen. Auch  Menschen mit Migrationshintergrund muss ein Rechtsanspruch auf Beratung zustehen, wie es ihn beispielsweise bei der Erziehungsberatung oder der Schuldnerberatung gibt. Der wird Ihnen und den Trägern aber bislang verweigert. Nicht selten entscheidet so die Beliebigkeit von Förderprogrammen nach Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus und Beratungsschlüsseln darüber, ob die Beratungsstellen überhaupt bei ihren Integrationsbemühungen unterstützt werden“, erläutert Thomas Beyer, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich des bundesweit am 23. September stattfindenden Aktionstags der Migrationsberatung.

Wie wichtig die bereits von den Fachkräften geleistete Unterstützung für die Ratsuchenden insbesondere, und für die Gesellschaft insgesamt ist, und wie notwendig es wäre, diese als regelhaftes, staatliches Angebot zu unterbreiten, ergibt sich auch aus dem Factsheet, das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengestellt hat. Beyer: „Es ist an der Zeit, dass die Migrationsberatung im Vergleich zu anderen Beratungsangeboten nicht länger stiefmütterlich behandelt wird. Dazu gehört auch eine ausreichende Finanzierung für die Aufgabenwahrnehmung durch die freien Träger.“