AWO-Landesvorsitzende Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zum Weltflüchtlingstag „Das Recht auf Asyl ist ein individuelles“

Doppelspitze fordert Unterbringung von Geflüchteten in dezentralen Unterkünften und Unterstützung bei der Integration bereits während des Asylverfahrens

„Das Recht auf Asyl ist ein individuelles. Das bedeutet, jede*r Asylbewerber*in ist ein Einzelfall und deshalb individuell und unvoreingenommen zu entscheiden. In einem System jedoch, das Menschen von vornherein in solche mit guter und solche mit schlechter Bleibeperspektive unterscheidet, und in dem viele Geflüchtete in Massenunterkünften wie den bayerischen AnkER-Zentren für die gesamte Zeit ihres Asylverfahrens untergebracht werden, wird dieses individuelle Recht ausgehöhlt. Das ist inakzeptabel. Wir fordern die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene auf, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 14, Satz 1) und das Grundgesetz (Art. 16 a), in denen das Recht auf Asyl bereits seit 1948 bzw. 1949 als ein individuelles festgeschrieben ist, zu respektieren und anzuwenden“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der AWO in Bayern, anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni.

Auf keinen Fall dürfe das Beispiel Dänemarks Schule machen, wo jüngst laut Medienberichten ein Gesetz verabschiedet wurde, mit dem das Asylverfahren in Drittländer ausgelagert werden soll. Schley und Wolfshörndl: „Wir fordern, Geflüchtete in dezentralen Unterkünften unterzubringen und bereits während des Asylverfahrens bei ihren Integrationsbemühungen mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, beispielsweise durch Sprachkurse und Landeskunde. Viele Beispiele gelungener Integration in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zeigen auch in Bayern, dass aus Flucht über Integration für die Menschen auch Zukunft werden kann.“