AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl anlässlich heutiger Plenarsitzung zur Wahl nichtberuflicher Richter*innen: „Nein zu Kandidat*innen von der AfD“

Tagesordnungspunkt vertagen – Kriterien für den Ausschluss von Verfassungs- und Demokratiefeinden entwickeln. In der heutigen Plenarsitzung wird sich zeigen, ob die Mitglieder des Bayerischen Landtags die Botschaft Hunderttausender Menschen, die seit Wochen gegen Rechts demonstrieren, als Auftrag gegen das Wirken verfassungsfeindlicher Vertreter*innen verstanden und angenommen haben. „Wir appellieren an alle demokratisch gewählten Volksvertreter*innen, die geheime Wahl zu nutzen und gegen die vorgeschlagene Liste nichtberuflicher Mitglieder und stellvertretender Mitglieder für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu stimmen, weil diese auch vier Kandidat*innen der verfassungsfeindlichen AfD enthält. Mit ihrer Wahl würde buchstäblich der Bock zum Gärtner gemacht“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Selbstverständlich dürfe die Rechtsprechung nicht zum Erliegen kommen, die Gerichte müssen ausreichend besetzt sein. Schley und Wolfshörndl: „Dieser Tagesordnungspunkt sollte nicht einfach so abgehakt, sondern vertagt werden, weil er außerordentlich wichtig für die Verteidigung unserer Demokratie ist. Es sollte sich Zeit genommen werden, um klare Kriterien für die zu besetzenden Ämter zu entwickeln, mit denen Verfassungs- und Demokratiefeinde – auch mit Blick auf Erfahrungen aus der Nachkriegszeit – aus deutschen Gerichten ausgeschlossen werden. Dass 2018 einer Liste nichtberuflicher Richter*innen mit AfD-Kandidat*innen zugestimmt wurde, ist dagegen kein Argument, dies heute erneut zu tun, sondern war ein Fehler, den es zu korrigieren gilt. Der Auftrag der friedlich, aber entschlossen gegen die AfD demonstrierenden Menschen ist eindeutig: ,Nie wieder!`“