AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl anlässlich der Innenminister*innenkonferenz vom 1. bis 3. Juni in Würzburg: „Wir fordern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Rechtsanspruch auf Beratung für Migrant*innen“

Wird mein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt? Wie finde ich hier Arbeit? Welche Betreuungsangebote gibt es für meine Kinder? Überhaupt – was sind meine Rechte und Pflichten? „Wer in ein neues Land einwandert, hat logischerweise viele Fragen, deren korrekte Beantwortung für die Integration der Menschen und letztendlich für das gesellschaftliche Miteinander essenziell ist. Deshalb fordern wir von Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Rechtsanspruch auf Beratung für ausnahmslos alle Migrant*innen, von Asylbewerber*innen über Drittstaatler*innen bis zu EU-Bürger*innen“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshoerndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich der morgen in Würzburg beginnenden Innenminister*innenkonferenz.

Die AWO-Doppelspitze sieht die Innenminister*innen der Länder, von denen viele für den Bereich Migration verantwortlich zeichnen, ebenfalls in der Pflicht, sich für einen Rechtsanspruch auf Beratung für Migrant*innen stark zu machen: „Es kann nicht sein, dass die ohnehin nicht flächendeckend vorhandenen Migrationsberatungsdienste des Bundes und der einzelnen Länder je nach politischer Großwetterlage hastig auf- und abgebaut werden. Wir brauchen eine dauerhaft gesicherte Fachberatung für alle Einwanderer*innen – und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“