AWO-Chef Beyer: „Ungleichbehandlung von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen in Bayern sofort beenden“

„Es ist und bleibt ein großes Ärgernis. Ich fordere zum wiederholten Mal die Ungleichbehandlung von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen in Bayern sofort zu beenden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich der für heute, im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags anberaumten Anhörung zur „Konversion von Komplexeinrichtungen“. Es sollen dezentrale Einheiten entstehen, wo Menschen mit Behinderungen zusammenleben und arbeiten können.

Beyer: „Was ein Meilenstein auf dem Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe sein könnte, beinhaltet stattdessen eine Diskriminierung von Menschen mit seelischen Behinderungen, denn sie werden im Sonderinvestitionsprogramm zur Konversion nicht berücksichtigt.“ Dies ist der Entwurfsfassung der maßgeblichen Förderrichtlinie zu entnehmen. Das bisherige Argument, wonach in Bayern das Gesundheits- und nicht das Sozialministerium für Menschen mit seelischen Behinderungen zuständig ist, lässt Beyer nicht gelten: „Derlei Ressortdenken auf Landesebene ist unangebracht, ebenso wie die Unterscheidung von Behinderungen. Maßstab müssen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundesteilhabegesetz sein. Beide sehen vor, dass individueller Wohnraum für alle Menschen mit Behinderungen geschaffen und gefördert wird, unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung und langfristig auch unabhängig von der betreuenden Einrichtungsform.“

2019 adressierte Beyer in derselben Sache unter anderem einen Brief an die damals zuständige Sozialministerin Kerstin Schreyer. Heute werden die Teilnehmer*innen an der Anhörung eine Stellungnahme der AWO zum Thema erhalten. Beyer: „Wir werden in dieser Angelegenheit nicht lockerlassen.“

Die Anhörung können Sie heute ab 10 Uhr unter diesem Link verfolgen:
https://www.youtube.com/user/BayernLandtag