AWO-Chef Beyer anlässlich des Karlsruher Urteils: „Es ist Aufgabe des Staates, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“

„Ich sehe mich in meiner Haltung bestätigt, dass es Aufgabe des Staates ist, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“ So kommentiert Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, wonach Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder alternativ als Geldleistung monatlich 129 Euro zustehen.

Beyer hatte sich bereits in einer Pressemitteilung vom 13. Januar folgendermaßen geäußert: „Die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit darf sich nicht in immer neuen Anordnungen erschöpfen. Diese müssen auch realistisch umzusetzen sein. Wenn Fachleute FFP2-Masken nur zur Einmalnutzung zulassen und das Stück mindestens 2 Euro kostet, dann überfordert der Freistaat Bayern nicht nur Grundsicherungsempfänger und Menschen mit wenig Einkommen, sondern auch Familien und alle Arbeitnehmer, die täglich mit dem ÖPNV pendeln müssen.“